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o. J. o. T. o. O.

(1302-1319.)

Derselbe hebt das wegen des vorerwähnten Verbrechens über die Stadt und das Herzogthum Breslau verhängte Interdict auf, weil der Thäter flüchtig und eine andere Genugthuung nicht möglich sei.

Cod. dipl. Siles. V, 49. Streng genommen gehörten diese beiden Regg. eigentlich hinter die Zeit von Bischof Heinrichs Aufenthalt in Avignon (1310 bis 1314), da es ein Herzogthum Breslau erst seit Okt. 1311 giebt; s. das.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.